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Betreutes Wohnen

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Betreutes Wohnen und Pflegeheim - wo ist der Unterschied?

Der grundlegende Unterschied zwischen einer ambulant betreuten Wohngruppe und einer stationären Pflegeeinrichtung ist, dass die Versorgung in einer ambulanten Pflegeeinrichtung aufgrund des selbstständigen und freien Wohnstils nicht rund um die Uhr durch eine Präsenzkraft durchgeführt wird. Die Bewohner erhalten in der Wohngruppe lediglich eine Unterstützung, sind in ihrer täglichen Bewegung aber nicht eingeschränkt und können sich auch außerhalb des Wohnbereiches selbstständig frei bewegen.
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Wohngruppe als eine große Familie

Das ganz besondere an der Wohnform des Betreuten Wohnens ist, dass die Bewohner*innen wie in einer großen Familie zusammenleben und gemeinsam Beschäftigungen nachgehen. Ob es das gemeinsame Kochen, Essen oder Spiele spielen ist – niemand ist alleine!
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Rund um die Uhr erreichbar!

Um bei Hilfebedarf, Problemen oder Notfällen trotzdem jederzeit helfen zu können ist jedes Zimmer und auch der Wohnbereich mit einem modernen Notrufsystem ausgestattet. Jeder Bewohner kann per Knopfdruck einen Notruf auslösen und wird anschließend mit unserer Servicezentrale verbunden. Im Bedarfsfall wird umgehend eine Pflegefachkraft in die Wohngruppe geschickt, welche entsprechend Unterstützung oder Hilfe leisten kann.

Betreuungszeiträume

Unsere ambulanten Seniorenwohngruppen „Ostseeblick“ und „Warnowblick“ werden zu verschiedenen Zeiten von einer präsenten Betreuungskraft betreut. Dies umfasst vor allem die Versorgung und Betreuung zu den jeweiligen Mahlzeiten wie Frühstück, Mittag, Vesper und Abendbrot, aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung wie Wäsche waschen, Einkäufe einsortieren, Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten, Abwasch und Reinigung der Sanitäranlagen und Wohnebene.

Am Vormittag ist die Betreuungskraft in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr in der Wohngruppe anwesend und für alle Bewohner*innen als Ansprechpartner verfügbar. Hier kümmert sich diese primär um die Vorbereitung des Frühstücks und die Zubereitung des Mittags sowie die anschließende Nachbereitung.

Am Nachmittag ist die Betreuungskraft in der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr in der Wohngruppe anwesend und für alle Bewohner*innen als Ansprechpartner verfügbar. Hier kümmert sich diese primär um die Vorbereitung des Vespers (Kaffee & Kuchen) und anschließend um die Vorbereitung des Abendbrotes sowie die anschließende Nachbereitung.

Pflegezeiträume

Neben den Betreuungskräften erhalten die Bewohner*innen auch (bis zu viermal) täglich Unterstützung durch Pflegefachkräfte unseres ambulanten Pflegedienstes. Dies umfasst unter anderem das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe, das An- und Ablegen von Kompressionsverbänden, Wundversorgungen, Verabreichen von Medikamenten, Injektionen oder Durchführung von Inhalationen, Kontrolle der Vitalparameter wie Blutzucker, Blutdruck oder Puls, Unterstützung in der Grundpflege oder bei der Ausscheidung.
Vormittags: ca. 07.00 – 09.00 Uhr
Mittags: ca. 11.00 – 13.00 Uhr
Nachmittags: ca. 15.00 – 16.00 Uhr
Abends: ca. 17.00 – 19.00 Uhr

24/7 Erreichbarkeit durch Rufbereitschaft

Der grundlegende Unterschied zwischen einer ambulant betreuten Wohngruppe und einer stationären Pflegeeinrichtung ist, dass die Versorgung in einer ambulanten Pflegeeinrichtung aufgrund des selbstständigen und freien Wohnstils nicht rund um die Uhr durch eine Präsenzkraft durchgeführt wird. Um bei Hilfebedarf, Problemen oder Notfällen trotzdem jederzeit helfen zu können ist jedes Zimmer und auch der Wohnbereich mit einem modernen Notrufsystem ausgestattet. Jeder Bewohner kann per Knopfdruck einen Notruf auslösen und wird anschließend mit unserer Servicezentrale verbunden. Im Bedarfsfall wird umgehend eine Pflegefachkraft in die Wohngruppe geschickt, welche entsprechend Unterstützung oder Hilfe leisten kann.

Zahlen, Daten, Fakten

PatientInnen

erfahrene Mitarbeiter

%

Leidenschaft

Häufig gestellte Fragen

zu ambulant betreuten Wohngruppen für Senioren

„Geborgenheit im Alter – Leben in Gemeinschaft mit individueller Freiheit“
Unsere ambulanten Seniorenwohngruppen „Ostseeblick“ und „Warnowblick“ bieten älteren Menschen ein sicheres, herzliches Zuhause in maritimer Atmosphäre – mit einem fantastischen Blick über die Dächer der Hansestadt Rostock.

Wie viele Plätze hat die ambulant betreute Wohngruppe?

Die Wohngruppe „Ostseeblick“ verfügt über 6 Plätze und die Wohngruppe „Warnowblick“ über 12 Plätze. Beide ambulant betreute Einrichtungen sind räumlich voneinander getrennt und bilden eine jeweils eigene Wohneinrichtung.

Was bedeutet „ambulant betreut“?

„Ambulant betreutes Wohnen“ ist eine selbstständige Wohnform für Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf beispielsweise bei körperlichen und kognitiven Einschränkungen in der Selbstversorgung. In der Wohngemeinschaft hat jeder Bewohner sein eigenes Zimmer als Rückzugsort und eine große Wohnfläche auf über 300m², wo diese mehrmals täglich Hilfe und Betreuung durch Pflege- und Betreuungskräfte erhalten. Diese Hilfe erfolgt nicht rund um die Uhr, sondern nach Bedarf und in bestimmten Zeitfenstern, also ambulant – im Gegensatz zum stationären Wohnen wie im Pflegeheim. Diese Wohnform ist nicht für Menschen geeignet, die rund um die Uhr Pflege wie beispielsweise bei Bettlägerigkeit oder Volldemenz mit Hin- oder Weglauftendenz benötigen. Im gemeinschaftlichen Wohnen in der Wohngruppe wird eine gewisse Selbstständigkeit vorausgesetzt.

Wie ist die Wohngruppe ausgestattet?

Die Wohngruppe ist mit einer modernen offenen Küche, einem Ess- und Wohnbereich und einer großflächigen Außenterrasse ausgestattet. Die Sanitäranlagen sind mit barrierefreien Toiletten, Duschen und Waschmaschinen und Trocknern ausgerüstet. Jeder Bewohner hat sein eigenes abschließbares Zimmer, welches mit Pflegebett, Kleiderschrank, Tisch und Stühlen, sowie einem Fernseher grundausgestattet ist. Die Mitnahme von persönlichen Habseligkeiten wie Möbel ist nur begrenzt möglich.

Wo befindet sich die Wohngruppe und ab wann ist ein Einzug möglich?

Die Wohngruppe befindet sich im Doberaner Hof in der Doberaner Straße in der Rostocker Kröpeliner-Tor-Vorstadt im Dachgeschoß. Ein Einzug ist ab dem 01.01.2026 möglich. Ein vorheriger Einzug ist aufgrund der laufenden Umbaumaßnahmen nicht möglich.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten sind vom Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen abhängig. Es gibt sowohl Investitionsanteile als auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Pflege und Betreuung. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, der Rest wird vom Bewohner selbst gezahlt. Genaue Informationen zur Kostenaufstellung entnehmen Sie bitte dem Beiblatt „Kosten“.

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